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Ratssitzung vom 15.07.2026: Entscheidung zum Bayer Campus

Aktualisiert: vor 9 Minuten

Rede zur beantragten Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung eines Sportleistungszentrums von Bayer 04

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT

TOP 7 der Ratssitzung vom 15.07.26



1.     Einleitung

2.     Der Regionalplan setzt klare Voraussetzungen

3.     Der Regionale Grünzug ist wichtig

4.     Warum dieser Campus keine typische Freiraumnutzung ist

5.     Es gab Alternativen

6.     Gewerbeentwicklung und Fußball-Campus sind nicht dasselbe

7.     Wirtschaftliche Entwicklung, ja – aber am richtigen Standort

8.     Unsere politische Verantwortung

9.     Unser Fazit

10.  Ratsbürgerbegehren ist keine Alternative





1. Einleitung


Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,sehr geehrte Damen und Herren,liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute entscheiden wir nicht über Bayer 04, nicht über den Fußball und auch nicht über die Frage, ob wir Bayer als Unternehmen in Monheim unterstützen. Darüber besteht kein Zweifel. Heute entscheiden wir vielmehr darüber, ob ein Bauleitplanverfahren für ein Vorhaben eingeleitet werden soll, das mit einem erheblichen Eingriff in einen Regionalen Grünzug verbunden wäre.



2. Der Regionalplan setzt klare Voraussetzungen


Deshalb steht für uns eine zentrale Frage im Mittelpunkt: Sind die Voraussetzungen erfüllt, die Regionalplan und Landesentwicklungsplan für einen solchen Eingriff ausdrücklich verlangen? Nach unserer Überzeugung ist dies derzeit nicht ausreichend nachgewiesen.

Der Regionalplan formuliert hierzu eine klare Vorgabe: Eine siedlungsräumliche Inanspruchnahme eines Regionalen Grünzugs darf nur ausnahmsweise erfolgen, wenn keine geeigneten Alternativen bestehen und zugleich die Funktionsfähigkeit des Grünzugs erhalten bleibt. Beide Bedingungen müssen kumulativ erfüllt werden. Genau daran bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel.



3. Der Regionale Grünzug erfüllt wichtige Funktionen


Lassen Sie mich zunächst auf die Funktionsfähigkeit des Regionalen Grünzugs eingehen.

Bereits im März 2025 hat die Bezirksregierung die ursprüngliche Planung mit einer Flächengröße von rund 18 Hektar regionalplanerisch bewertet. Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Die Regionalplanung kam zu dem Schluss, dass vier wesentliche Funktionen des Regionalen Grünzugs erheblich beeinträchtigt oder teilweise sogar aufgehoben würden. Betroffen wären die Siedlungsgliederung, die Naherholung, die Biotopvernetzung sowie der klimaökologische Ausgleich.

Gerade der letzte Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit. Die Fläche erfüllt heute eine wichtige klimatische Ausgleichsfunktion. Als Kaltluftentstehungsgebiet trägt sie dazu bei, die nördlich angrenzenden Siedlungsbereiche zu entlasten. Gleichzeitig weist die Regionalplanung darauf hin, dass die benachbarten Wohngebiete bereits heute klimatisch belastet sind und die Auswirkungen des Klimawandels diese Situation künftig weiter verschärfen werden.

Eine Bebauung würde daher nicht lediglich zusätzliche Flächen versiegeln. Sie würde dauerhaft in ein sensibles Klimasystem eingreifen und eine natürliche Ausgleichsfunktion beeinträchtigen, die sich später kaum ersetzen lässt. Hinzu kommen die Bedeutung für die Biotopvernetzung, die siedlungsnahe Erholung und die Gliederung unseres Stadtgebiets.

Gerade in Monheim, einer der am dichtesten besiedelten Städte des Kreises Mettmann, sind zusammenhängende Freiflächen inzwischen selten geworden. Die sogenannte Grüne Acht weist bereits heute deutliche Unterbrechungen auf. Umso sorgfältiger sollten wir mit den verbliebenen Freiräumen umgehen.

Nun wird darauf verwiesen, dass die Planung inzwischen von rund 18 auf etwa 15 Hektar reduziert wurde. Diese Verringerung entspricht jedoch lediglich rund 16 Prozent. Auch nach der Anpassung liegen weiterhin etwa 73 Prozent der Fläche innerhalb des Regionalen Grünzugs. Die grundsätzliche Konfliktlage bleibt damit unverändert.

Die regionalplanerische Kritik richtete sich nicht gegen einzelne Teilflächen, sondern gegen die grundsätzliche Inanspruchnahme dieses Freiraums. Eine qualitative Neubewertung erkennen wir daher nicht.



4. Warum dieser Campus keine typische Freiraumnutzung ist


Ebenso wird argumentiert, Sport- und Freizeitanlagen seien grundsätzlich mit Regionalen Grünzügen vereinbar. Ein genauer Blick in den Regionalplan zeigt jedoch, dass damit vor allem Anlagen mit hohem Freiraumanteil gemeint sind, beispielsweise Golf- oder Wassersportanlagen, die sich in die Landschaft integrieren und deren ökologische Funktionen erhalten oder sogar stärken.

Darüber hinaus fordert der Regionalplan ausdrücklich den Erhalt von Struktur, Ungestörtheit und Zugänglichkeit der Landschaft für die allgemeine, nichtkommerzielle Erholung. Ein privates Fußball-Leistungszentrum erfüllt diese Voraussetzungen aus unserer Sicht nicht. Es stellt weder eine öffentliche Erholungseinrichtung dar, noch führt es zu einer ökologischen Aufwertung des Landschaftsraums.



5. Es gab Alternativen


Damit komme ich zum zweiten entscheidenden Punkt: den Alternativen.

Es wird häufig erklärt, es gebe keine geeigneten Alternativstandorte. Genau diese Aussage überzeugt uns nicht.

Die von Bayer vorgelegte Standortanalyse aus dem Jahr 2025 untersucht zahlreiche Flächen in Leverkusen, Köln, Langenfeld und Monheim. Auffällig ist, dass viele dieser Standorte fachlich ähnlich bewertet werden wie die Fläche an der Ida-Siekmann-Straße. Der wesentliche Unterschied besteht oftmals darin, dass die jeweilige Kommune dort keine Entwicklungsperspektive gesehen hat.

Die Eignung eines Standortes ergibt sich deshalb nicht ausschließlich aus objektiven Kriterien. Sie wird maßgeblich durch politische Rahmenbedingungen beeinflusst. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass die Fläche an der Ida-Siekmann-Straße in der Standortanalyse selbst aufgrund des Regionalen Grünzugs mit einem roten Ausschlusskriterium versehen wurde.

Darüber hinaus sehen wir durchaus konkrete Alternativen innerhalb Monheims. Bereits frühzeitig haben wir angeregt, die Bayer-eigenen Flächen rund um den CropScience-Campus in die Betrachtung einzubeziehen. Nach den eigenen Untersuchungen von Bayer stehen dort Flächenpotenziale in relevanter Größenordnung zur Verfügung.

Entscheidend ist: Diese Flächen wurden nicht deshalb verworfen, weil sie technisch ungeeignet wären. Ausschlaggebend waren vielmehr zukünftige Sicherheitsabstände, die Bayer im Zusammenhang mit langfristigen Entwicklungsüberlegungen selbst zugrunde legt. Uns ist jedoch nicht bekannt, dass jemals ein gemeinsamer Planungsprozess unter Einbeziehung aller relevanten Akteure initiiert wurde, um diese Hindernisse gegebenenfalls zu überwinden.

Gerade bei einem Projekt dieser Größenordnung wäre ein solcher ergebnisoffener Prüfprozess aus unserer Sicht angemessen gewesen.

Hinzu kommt ein weiterer Lösungsvorschlag, den wir mehrfach eingebracht haben: die zumindest teilweise Verlagerung der geplanten Büro-, Verwaltungs- und Funktionsgebäude auf bereits bebaubare Flächen des Creative Campus. Damit hätte sich der Flächenverbrauch im Regionalen Grünzug spürbar reduzieren lassen.

Dieser Vorschlag wurde mit dem Hinweis zurückgewiesen, der zusätzliche Weg von rund 600 Metern sei den Sportlerinnen und Sportlern nicht zuzumuten. Angesichts der Bedeutung des Regionalen Grünzugs erscheint es jedoch legitim, diese Abwägung kritisch zu hinterfragen.

Für uns zeigt dies vor allem eines: Es gab Alternativen und es gab Kompromissmöglichkeiten. Sie wurden jedoch nicht in der Konsequenz weiterverfolgt, die zu erwarten wäre, wenn tatsächlich keinerlei Alternativen vorhanden wären.



6. Gewerbeentwicklung und Fußballcampus sind nicht dasselbe


Ich möchte zugleich ausdrücklich betonen: Wir stehen einer Entwicklung der Bayer-eigenen Gewerbeflächen keineswegs ablehnend gegenüber – im Gegenteil.

Eine gewerbliche Entwicklung im Bereich des Bebauungsplans 59M ist grundsätzlich möglich, sofern die geltenden Vorgaben eingehalten werden. Allerdings wird häufig argumentiert, dass aus dem bestehenden Gewerbebaurecht automatisch auch die Zulässigkeit eines Fußball-Leistungszentrums abgeleitet werden könne. Genau das trifft nicht zu.

Der Bebauungsplan 59M sieht bewusst ein hochwertiges Gewerbegebiet mit nicht erheblich störenden Nutzungen vor. Anlagen für sportliche Zwecke sind nach den geltenden Festsetzungen ausdrücklich nicht zulässig. Hinzu kommen strenge immissionsschutzrechtliche Anforderungen, die die planerische Zielsetzung eines emissionsarmen und hochwertigen Gewerbestandorts zusätzlich unterstreichen.

Aus dem bestehenden Gewerbebaurecht lässt sich daher gerade nicht ableiten, dass ein Fußball-Leistungszentrum dort zulässig wäre. Vielmehr sprechen die derzeitigen Festsetzungen gegen eine solche Nutzung.



7. Wirtschaftliche Entwicklung ja – aber am richtigen Standort


Eine hochwertige gewerbliche Entwicklung würde deutlich mehr Arbeitsplätze schaffen als der Campus, den Wirtschaftsstandort Monheim stärken und zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen generieren. Gerade deshalb unterscheiden wir bewusst zwischen einer gewerblichen Entwicklung auf dafür vorgesehenen Flächen und der Inanspruchnahme eines Regionalen Grünzugs für ein Fußball-Leistungszentrum.



8. Unsere politische Verantwortung


Lassen Sie mich zum Schluss noch einen politischen Gedanken formulieren.

Vor der Kommunalwahl gehörte dieses Vorhaben zu den zentralen Diskussionsthemen. Damals stand eine Planung mit rund 18 Hektar im Raum. Heute sprechen wir über etwa 15 Hektar. Diese Veränderung reicht aus unserer Sicht nicht aus, um die grundsätzliche Bewertung des Projekts wesentlich zu verändern.

In vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern hören wir immer wieder den Wunsch, die verbliebenen Freiflächen unserer Stadt dauerhaft zu erhalten. Diesen Wunsch nehmen wir sehr ernst.



9. Unser Fazit


Deshalb werden wir der Einleitung dieses Bauleitplanverfahrens nicht zustimmen.

Nicht, weil wir gegen Bayer sind.Nicht, weil wir gegen Bayer 04 sind.

Sondern weil wir überzeugt sind, dass der Regionale Grünzug für den Klimaschutz, die Naherholung, die Biotopvernetzung und die Lebensqualität in Monheim einen langfristigen Wert besitzt, der nach einer Bebauung nicht wiederhergestellt werden kann.

Gleichzeitig gilt: Unsere Ablehnung bezieht sich auf die heute vorliegende Planung an diesem Standort und in dieser Größenordnung. Wir bleiben gesprächsbereit. Sollte künftig eine Planung vorgelegt werden, die den Schutz des Regionalen Grünzugs stärker berücksichtigt oder eine der aufgezeigten Alternativen verfolgt, werden wir diese selbstverständlich ergebnisoffen prüfen.

Entscheidend ist, dass die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind. Über die konkrete Ausgestaltung kann und sollte anschließend im Rahmen eines ordnungsgemäßen Planverfahrens beraten werden.



10. Ratsbürgerbegehren ist keine Alternative


Abschließend will ich noch einen Gedanken zum vorgeschlagenen Ratsbürgerbegehren formulieren:

Niemand von uns kann mit Sicherheit sagen, aus welchen Gründen die Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunalwahl ihre Entscheidung getroffen haben. Vielleicht war für einige die Planung des Bayer-04-Campus ausschlaggebend. Andere haben ihre Stimme möglicherweise wegen der Diskussion um die Marina abgegeben. Wieder andere verbanden ihre Wahlentscheidung mit dem Wunsch nach einem respektvolleren politischen Umgang und einer offenen Diskussionskultur.

Was wir jedoch wissen, ist, dass gerade im unmittelbaren Umfeld des geplanten Standorts die Wahlergebnisse besonders deutlich ausgefallen sind. Daraus lässt sich zumindest ableiten, dass die vorgelegte Planung dort auf eine erhebliche Ablehnung gestoßen ist.

Vor diesem Hintergrund überzeugt uns auch der Vorschlag eines Ratsbürgerbegehrens zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Erst vor wenigen Monaten haben die Bürgerinnen und Bürger einen neuen Stadtrat gewählt und uns damit Verantwortung für politische Entscheidungen übertragen. Dieser Verantwortung wollen und müssen wir gerecht werden.

Würden wir bereits ein halbes Jahr nach der Kommunalwahl zentrale politische Entscheidungen regelmäßig durch Ratsbürgerbegehren überprüfen lassen, bestünde die Gefahr, dass wir unsere Verantwortung zunehmend auf die Bürgerschaft verlagern. Hinzu kommt, dass jedes Ratsbürgerbegehren erhebliche organisatorische und finanzielle Aufwendungen verursacht.

Wir sind in einer repräsentativen Demokratie gewählt worden, um Entscheidungen zu treffen. Dieser Verantwortung stellen wir uns.

Deshalb werden wir der heute vorliegenden Planung nicht zustimmen.

Gleichzeitig gilt auch hier: Sollte künftig eine in Umfang und Standort angepasste Planung vorgelegt werden, werden wir diese selbstverständlich erneut sorgfältig und ergebnisoffen prüfen.


Vielen Dank!


Redner:

Markus Gronauer

Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Monheim am Rhein

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