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Öffentliche Debatte um die Besetzung der Fachbereichsleitung Kinder und Jugend

Stellungnahme der CDU Monheim am Rhein

zum Verzicht von Frau Dr. Lisa Pientak auf die Leitung des Jugendamtes und zur öffentlichen Debatte


Grundlage der politischen Beratung war das gesetzliche Anhörungsrecht des Jugendhilfeausschusses im nichtöffentlichen Teil. Die Verwaltung hat die persönliche und fachliche Eignung von Frau Dr. Pientak für diese Position ausdrücklich festgestellt. Dieser Einschätzung sind wir gefolgt.


Jugendamt kann jeder? Ganz im Gegenteil!


Im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahrens im Jugendhilfeausschuss wurde der Vorschlag der Verwaltung intensiv und kritisch beraten. Für die CDU Monheim am Rhein ist es selbstverständlich, solche Personalentscheidungen nicht schematisch zu treffen, sondern Raum für fachliche Nachfragen, unterschiedliche Perspektiven und einen offenen Austausch zu geben. Diese sorgfältige Abwägung und die Akzeptanz von anderen Meinungen ist Ausdruck einer verantwortungsvollen und transparenten Entscheidungsfindung.


Die von Frau Dr. Pientak mittlerweile öffentlich vertretene Auffassung, eine Juristin sei für die Leitung eines Jugendamtes grundsätzlich nicht geeignet, teilen wir nicht. Eine solche Verkürzung wird weder den tatsächlichen Anforderungen der Position noch der Realität moderner Verwaltungsführung gerecht.


Ebenso sehen wir Teile der öffentlichen Berichterstattung kritisch, da sie den Eindruck erwecken, die Leitung eines Jugendamtes müsse zwingend an eine bestimmte fachliche Ausbildung gebunden sein. Diese Darstellung greift aus unserer Sicht zu kurz und ist rechtlich tatsächlich falsch. Der hierfür grundlegende § 72 SGB VIII enthält die Formulierungen „soll“ und „in der Regel“. Dies kennzeichnet, dass eine sozialwissenschaftliche Ausbildung der Leitungsperson nicht verpflichtend ist. Es ist in deutschlandweiten Jugendämtern gängige Praxis, die Leitung fachfremd zu vergeben – vor allem an Verwaltungsangestellte, Juristinnen und Juristen. Dies schmälert nicht den Anspruch an eine hochwertige sozialpädagogische Arbeit.


Uns ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig, deutlich zu machen: Die fachliche Arbeit im Jugendamt wird von hochqualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften geleistet. Sie treffen die Entscheidungen im Einzelfall, begleiten Familien und schützen Kinder und Jugendliche. Diese Arbeit ist anspruchsvoll, verantwortungsvoll und verdient höchste Anerkennung.


Die Leitung eines Jugendamtes übernimmt hingegen eineübergeordnete Steuerungs-, Organisations- und Vertretungsfunktion.Sie schafft die Rahmenbedingungen für die fachliche Arbeit, verantwortet die strategische Ausrichtung und vertritt den Fachbereich gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Sie entscheidet nicht über einzelne Fallverläufe und ersetzt keine pädagogische Fachlichkeit.


Vor diesem Hintergrund halten wir es für fachlich sinnvoll, dass unterschiedliche berufliche Hintergründe – auch juristische – auf Leitungsebene vertreten sein können. Gerade mit Blick auf die zunehmende rechtliche Komplexität sowie die anstehende Reform hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ab 2028 kann juristische Expertise eine wichtige Ergänzung sein. Wir sind davon überzeugt, dass unsere fachlich ausgebildeten und erfahrenen Abteilungsleitungen im Jugendamt Frau Dr. Pientak in den Fachbereich einarbeiten, damit diese bis 2028 mit ihrer juristischen Professionalität die Reform begleiten kann. Juristische Expertise auf Leitungsebene sorgt nicht für die fachliche Steuerung im Einzelfall, sondern dafür, dass interne Abläufe rechtssicher gestaltet werden, etwa bei der Erstellung neuer Antragsdokumente und neuer Bescheide sowie bei neuen Standards und Verfahrensabläufen. Weiterhin können komplizierte Einzelfälle schneller juristisch eingeordnet werden. Eine juristische Perspektive auf Leitungsebene entlastet die Fachkräfte daher sogar, indem sie für praxistaugliche Prozesse sorgt, die sich gut in den Arbeitsalltag einfügen und Orientierung geben – nicht, indem sie fachliche Entscheidungen oder Anwendungen vorgibt. Letzteres bleibt in der Verantwortung der Fachkräfte. Es ist Teil ihrer Ausbildung, Gesetze und Methoden richtig anwenden zu können. Der Anteil der verwaltungsbürokratischen Tätigkeiten im Jugendamt nimmt immer mehr Raum neben der wichtigen pädagogischen Arbeit mit den Kindern und Familien ein. Die Zusammenarbeit zwischen juristischer und pädagogischer Expertise könnte dazu beitragen, dass mehr Raum für die eigentliche pädagogische Arbeit bleibt, statt zusätzliche bürokratische Komplexität zu schaffen.


Zugleich besteht auch bei der Bürgermeisterin eine langjährige und fundierte fachliche Expertise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die sie als Fachbereichsleitung der Jugendämter in Solingen und Langenfeld gewonnen hatte. Diese Erfahrung gewährleistet, dass die Entwicklung und Qualität des Fachbereichs auch in herausfordernden Situationen verlässlich, fachlich fundiert und mit klarem Blick für die Anforderungen der Praxis gesteuert werden.


Wir nehmen die Rückmeldungen aus der Praxis sehr ernst. Wenn Mitarbeitende den Eindruck haben, ihre Profession werde nicht ausreichend gesehen oder gewürdigt, ist das ein wichtiges Signal. Die zuvor genannten Punkte sollen verdeutlichen, dass wir den Fachbereich durch die Versetzung von Frau Dr. Pientak nicht abwärtig betrachten und stets im Blick behalten. Für uns ist klar: Die Qualität der Jugendhilfe in Monheim am Rhein beruht auf dem starken Zusammenspiel von pädagogischer Fachlichkeit, funktionierenden Netzwerken und einer verlässlichen Leitung.


Für die CDU Monheim am Rhein steht daher im Vordergrund:

  • die Wertschätzung und Stärkung der pädagogischen Fachkräfte,

  • die Sicherung einer stabilen und handlungsfähigen Leitung des Jugendamtes,

  • und eine sachliche, lösungsorientierte Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung.

Wir stehen fest an der Seite der Bürgermeisterin und der Verwaltung und werden den weiteren Prozess konstruktiv und verantwortungsvoll begleiten.

 

 

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