Gemeinsamer Antrag zur Zusammenarbeit Verbandswasserwerk Langenfeld - Monheim am Rhein

Gemeinsamer Antrag zur Zusammenarbeit Verbandswasserwerk
Langenfeld- Monheim am Rhein
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
im Namen der Fraktionen von CDU, Bündnis90/DieGrünen, SPD und Herrn Stephan Wiese, FDP, bitten wir unseren gemeinsamen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 05.11.25 zu nehmen.
Antrag:
l. Der Rat der Stadt Monheim am Rhein beschließt, die Zusammenarbeit zur Versorgung Einwohner der Städte Langenfeld und Monheim am Rhein mit Trinkwasser im gemeinsamen Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim (abweichend zur ausgesprochenen Kündigung zum 31.12.2026) mit der Stadt Langenfeld fortzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Monheim beschließt zur Beendigung der Streitigkeiten zwischen den Holdingsgesellschaften der Monheimer Versorgungs- und Verkehrs GmbH (MVV) und der Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH (SEG), die zurzeit juristisch beklagten Rechtspositionen durch entsprechende Handlungen von Verwaltung und der MVV aufzugeben. Im Einzelnen bedeutet dies:
a. Der Rat weist die Geschäftsführung der MVV und die Vertreter des Rates in den Gremien der MVV an, bis zum 15.11.2025 eine schriftliche Erklärung gegenüber der SEG abzugeben, dass eine Zerschlagung des Verbandswasserwerks Langenfeld-Monheim nicht länger verfolgt wird,
b. Der Rat weist die Geschäftsführung der MVV und die Vertreter des Rates in den Gremien der MVV an, bis zum 15.11.2025 schriftlich gegenüber der SEG den Verzicht auf die bisher (als Folge der ausgesprochenen Kündigung der Gesellschaftsverträge) angestrebte Realteilung der Gesellschaften des Verbandswasserwerks Langenfeld-Monheim zu erklären,
c. Der Rat weist die Geschäftsführung der MVV und die Vertreter des Rates in den Gremien der MW an, die Unwirksamkeit der in der Gesellschafterversammlung der Verbandswasserwerk Beteiligungs GmbH am 08.07.2025 unter dem TOP 11 gefassten und festgestellten Beschlüsse bis zum 15.11.2025 schriftlich anzuerkennen und in der nächsten Gesellschafterversammlung der Verbandswasserwerk Beteiligungs GmbH für die Aufhebung der vorgenannten Beschlüsse zu stimmen,
d. Der Rat weist die Geschäftsführung der MVV und die Vertreter des Rates in den Gremien der MW an, die gegen die Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH & Co. KG und die Verbandswasserwerk Beteiligungs GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf eingeleiteten Informationserzwingungsverfahren durch Antragsrücknahme zu beenden.
3. Der Rat der Stadt Monheim am Rhein beauftragt die Verwaltung mit der Stadt Langenfeld, die erforderlichen Verträge (Gesellschaftsverträge der Verbandswasserwerk Beteiligungs GmbH, der Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH & Co KG sowie dem Konsortial- und Kooperationsvertrag) zum gemeinsamen Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim zur Fortsetzung der Zusammenarbeit im Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim auszuhandeln und den Räten der beiden Städte zum Beschluss in den Dezember Sitzungen vorzulegen.
Begründung:
Die Stadt Langenfeld und die Stadt Monheim am Rhein sichern die Trinkwasserversorgung der Einwohnerinnen und Einwohner beider Städte über das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim. Die Zusammenarbeit währt seit 1909 als das Unternehmen als „Wasserwerk der Rheingemeinden" gegründet wurde. Das Wasserwerk ist damit älter als die 1948 gegründete Stadt Langenfeld selbst.
Die Stadt Monheim am Rhein hält_ ihre Beteiligung am Verbandswasserwerk durch ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Monheimer Versorgungs- und Verkehrs GmbH (MVV), die Stadt Langenfeld über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH (SEG). Beide Unternehmen und die beiden Stadtverwaltungen haben sich zudem in einem Konsortial- und Kooperationsvertrag den Rahmen der Zusammenarbeit im Verbandswasserwerk gesetzt.
Aufgabe des Unternehmens ist die sichere und zuverlässige Versorgung beider Städte mit Trinkwasser. Dazu werden aus den Brunnen, die im Eigentum oder in Anpachtung der Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH & Co KG und nicht einer der beiden Städte stehen, rund fünf Millionen Kubikmeter des jährlichen Verbrauchs entnommen.
Zusätzlich übernimmt das Verbandswasserwerk die Betriebsführung der Stadtwerke Langenfeld GmbH, die die anteiligen Personal- und Sachkosten an das Verbandswasserwerk erstattet.
Mit Ratsbeschluss der seinerzeitigen Mehrheitsfraktion PETO vom 16.12.2024 beschloss der Rat der Stadt Monheim am Rhein die bisherige Zusammenarbeit aufzukündigen und die MW anzuweisen, die Gesellschafterverträge der Verbandswasserwerk Beteiligungs GmbH und der Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH & Co KG fristgerecht zu kündigen und den Konsortial- und Kooperationsvertrag zwischen den Holdinggesellschaften und den beiden Städten ebenfalls aufzukündigen. Die Kündigung erfolgte am 18.12.2024 vertragsgemäß zum 31.12.2026.
Erklärtes Ziel des seinerzeitigen Bürgermeisters und der Ratsmehrheit war die Aufgabe der Zusammenarbeit, die Realteilung oder Zerschlagung der Verbandswasserwerk Beteiligungs GmbH und der Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH & Co KG. Im Anschluss sollte die MEGA GmbH die Wasserversorgung für Monheim am Rhein übernehmen.
Beabsichtigt war zudem das bisherige Wasserverteilnetz zu trennen und die verschiedenen Einrichtungen der Wasseraufbereitung, der Brunnen und des Hochbehälters zwischen den Städten aufzuteilen, obwohl diese Teilnetze und Versorgungs- und Aufbereitungsanlagen auch technisch nur zusammen betrieben werden können. Wenn eine Aufteilung technisch überhaupt machbar gewesen wäre, dann nur zu ganz erheblichen Investitionskosten, die sich auch auf die Wasserbezugsgebühren hätten auswirken müssen - zu Lasten der Einwohnerschaft beider Städte.
Weder die Geschäftsführung der MVV noch der Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein waren bereit, im Sinne der gemeinschaftlichen Gesellschaften Verbandswasserwerk Beteiligungs GmbH und Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH & Co KG zu handeln, obwohl sie die gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten dazu bis mindestens zur Wirksamkeit der einseitig ausgesprochenen Kündigungen verpflichtet hätten.
Stattdessen wurde versucht,
• weitreichende Informationen und Geschäftsgeheimnisse zu erlangen, die die Vorbereitung eines. konkurrierenden Unternehmens (durch die MEGA) zum Ziel hatten.
• Mitarbeitende zu einem Wechsel in das Unternehmen MEGA aufzufordern und damit der (noch) eigenen Gesellschaft vorzeitig abzuwerben.
• eine neue Geschäftsführung zu erzwingen, obwohl man der aktuellen Geschäftsführung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2024 noch Entlastung erteilt hatte. Dieser Schritt zwang die Gesellschafterin SEG Beschlüsse des Aufsichtsrates vor der Kammer für Handelssachen beim Landgericht Düsseldorf im Eilverfahren und mit einer Anfechtungsklage anzufechten.
• die Bewertung des Unternehmens zu vermeiden, die eine geordnete Trennung ermöglicht hätte, da die Stadt Langenfeld das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim - auch zur Erfüllung der mit beiden Städten bestehenden Wasserkonzessionsverträge - fortführen wollte.
• dem Dienstleister des Verbandswasserwerks im Monheimer Stadtgebiet die Betätigung für das Verbandswasserwerk zu untersagen. Allerdings beauftragte die Stadt Monheim am Rhein das gleiche Unternehmen in zahlreichen städtischen Bauvorhaben.
• gesellschaftsrechtlichen Pflichten zur Einberufung von Gremiensitzungen nicht nachzukommen, mit dem Ziel Beschlussfassungen zu behinderri oder zu vermeiden.
• bereits im Wirtschaftsplan gemeinschaftlich festgelegte Investitionen durch absprachewidrige Auszahlungen von Überschüssen aus den Gesellschaften zu torpedieren.
• der amtierenden Geschäftsführung die standeswidrige Bevollmächtigung vorausgewählter Anwälte aufzuzwingen.
• öffentlich den Eindruck zu erwecken, dass die Kostenverteilung im Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim zu Ungunsten der Stadt Monheim am Rhein gestaltet sei, obwohl eine gemeinsam mit den Monheimern beauftragte Prüfung des Kostenverteilschlüssels diesen annähernd vollumfänglich bestätigte. Das Ergebnis der Prüfung mit geringfügigen Anpassungen des Verteilschlüssels wurde einvernehmlich mit Monheim gemeinsam in den weiteren Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen berücksichtigt.
• öffentlich den Eindruck zu erwecken, die Stadt Langenfeld versuche der Stadt Monheim am Rhein aus unlauteren Gründen im Zusammenhang mit dem Projekt „Bayer 04 Fußballcampus" zu schaden. Dabei wurde außer Acht gelassen, dass sowohl die Geschäftsführung als auch die Gesellschafter des Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim schon aufgrund des Gesellschaftszwecks und des Konsortial- und Kooperationsvertrags verpflichtet sind, mögliche Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität zum Wohle der Einwohnerschaft beider Städte aber auch im Interesse der gemeinsamen Gesellschaft zu prüfen und zu wahren.
Nach der Kommunalwahl haben sich in beiden Städten neue Mehrheiten gefunden, die nunmehr an der bisherigen Zusammenarbeit wieder anknüpfen wollen.
Auf Grundlage der bisherigen Verträge soll die ausgesprochene Kündigung zum 31.12.2026 unwirksam gemacht werden und mit neuem Vertragswerk die Erfolgsgeschichte des Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim in der bisherigen Rechtsform fortgesetzt werden.
Die Ratsmehrheiten in beiden Stadträten bekennen sich zu einer Zusammenarbeit, auch weil es zukünftig immer wichtiger werden wird, kommunale Aufgaben gemeinschaftlich und in Kooperationen zu erfüllen. Hierfür gibt es gerade im Bereich der beiden Nachbarstädte Langenfeld Monheim am und Rhein schon heute viele Beispiele, sei es die Zusammenarbeit bei der Geschwindigkeitsüberwachung, die jahrzehntelange gemeinsame Notrufabfrage, die Erziehungsberatungsstelle oder auch in Kooperation mit der Stadt Hilden die Bildung3 gGmbH.
Um auch auf Langenfelder Seite das Vertrauen in eine langfristige Zusammenarbeit wieder zu stärken, soll die Gesellschafterin MVV die im Beschlusstenor formulierten Erklärungen abgeben um dann in eine Überarbeitung der im wesentlichen beizubehaltenden Verträge einzutreten. Die Änderungen werden zum einen die seinerzeit erforderlichen Ausführungen zum Rechtsformwechsel umfassen und jene Regelungen abschaffen, die einseitig seitens der Stadt Monheim am Rhein genutzt wurden, um die gemeinsame Gesellschaft so massiv anzugreifen, wie es seit dem 18.12.2024 der Fall gewesen ist.
Zudem werden einzelne Vertragsregelungen an die tatsächliche Handhabung der guten Zusammenarbeit vor dem 18.12.2024 angepasst.
Die überarbeiteten Verträge sollen die gegenseitige Bindung und Zusammenarbeit stärken. Es ist beabsichtigt, bereits in der Dezembersitzung beider Räte den Abschluss der neuen Verträge zu beschließen und damit das Kapitel der Aufspaltungsversuche einvernehmlich zu schließen. Sollten weitere konkrete Handlungen hinsichtlich der vollständigen Beendigung der juristischen Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaften notwendig sein, sind diese durch die Beschlüsse zu Ziffer 1 bis 3 legitimiert.
In einem zweiten Schritt soll auch die Neufassung bzw. Verlängerung der bestehenden Wasserkonzessionsverträge geprüft und ggf. 2026 gemeinsam angegangen werden.
Die Beschlussentwürfe dieser Ratsvorlage sind in beide Stadträte der Stadt Monheim und der Stadt Langenfeld identisch bzw. inhaltlich korrespondierend eingebracht worden.
Markus Gronauer Dr. Sabine Lorenz
Vorsitzender, CDU-Fraktion stellv. Vorsitzende, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Alexander Schumacher Stephan Wiese
Vorsitzender, SPD-Fraktion Ratsherr, FDP