Google StreetView Widerspruch Formulare hier downloaden. Frist endet am 15. September um 24.00 Uhr.
Einfach und bequem: Nutzen Sie das Online-Formular von Google!
Zudem finden Sie hier die Formulare des Ministeriums für Verbraucherschutz zum Ausdrucken und Downloaden. Sowie Links zum Ministerium und weitere Informationen zum Widerspruchsverfahren.
Sie können Ihren Widerspruch gleich online bei Google einreichen:
streetview-deutschland.appspot.com/submission
Informationen des Ministeriums für Verbraucherschutz zu Google StreetView, sowie die Vordrucke zum Herunterladen und Ausdrucken finden Sie hier:
www.bmelv.de/cln_172/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html
Wer hat ein Widerspruchsrecht?
Gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, des eigenen Autos oder der eigenen Wohnung kann grundsätzlich jeder Betroffene Widerspruch einlegen. Widersprüche sind nun über die Internetseite von Street View möglich mit einer eigenen, neuen Funktion – und nach wie vor per E-Mail an streetview-deutschland@google.de oder per Brief an Google Germany GmbH, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Auf der Internetseite des Bundesverbraucherschutzministeriums gibt es Musterschreiben.
Was ist beim Widerspruch zu beachten?
Verbraucher können über das Internet bis zum 15. September Widerspruch einlegen. Briefe werden mit Poststempel bis spätestens 21. September akzeptiert. Google hat zugesagt, alle fristgemäßen Widersprüche vor der Freischaltung der Bilder zu bearbeiten und die Gebäude unkenntlich zu machen. Bereits eingelegte Widersprüche sollen automatisch mit berücksichtigt werden.
Wie läuft das Widerspruchsverfahren?
Nach Widerspruch über das Internet erhält der Betroffene zunächst eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Per Post erhalten die Verbraucher später dann einen Code, mit dem sie über die Internetseite von Google ihren Widerspruch endgültig bestätigen müssen. Bei Widersprüchen per E-Mail oder Brief erhalten Verbraucher häufig die Aufforderung, ihre Wohnhäuser näher zu identifizieren. Ein Grund ist, dass Hausnummern auf den Google-Bildern oft nicht erkennbar sind – was Datenschützer auch sinnvoll finden.
Sind Widersprüche auch nach Ende der Frist Mitte September möglich?
Ja, dafür soll in Street View künftig eine Meldefunktion zur Verfügung stehen. Allerdings kann die Bearbeitung einige Wochen dauern. Nachteil der nachträglichen Widersprüche: Gegebenenfalls problematische Bilder stehen zunächst im Internet. Für Widersprüche der Bewohner von Orten, für die Street View erst später verfügbar ist, gilt die Vier-Wochen-Frist nicht. Akzeptiert werden sollen auch Sammelwidersprüche von Kommunen mit den Unterschriften von Bürgern.
Quelle: AFP
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